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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Dolmetschen, Übersetzen (AGB)

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Artikel 1 – Gegenstand

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die vollständige Vereinbarung, die zwischen der Dolmetscherin Lili M. Hugi und dem Kunden in Bezug auf den jeweiligen Gegenstand getroffen wird. Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen können nur durch ein schriftliches und von beiden Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden und können nicht durch die Fristen und Bedingungen geändert werden, die in dem vom Kunden erstellten Bestellauftrag genannt sind. Alle Leistungen, mit denen die Dolmetscherin Lili M. Hugi (E-Mail /PDF Format/ oder Postschreiben) beauftragt wird, beinhalten das vorbehaltlose Einverständnis mit den folgenden Allgemeinen Bedingungen.

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Artikel 2 – Bestellung

Für jeden Auftrag zum Dolmetschen oder Übersetzen erhält der Kunde systematisch vorab einen Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag beruht auf den vom Kunden übermittelten Informationen. Er wird dem Kunden per Fax, E-Mail oder Postschreiben zugesendet und enthält den Preis sowie die Zahlungsmodalitäten. Jeder Auftrag zum Dolmetschen oder Übersetzen muss Gegenstand einer verbindlichen Bestellung des Kunden oder eines Kostenvoranschlags von Dolmetscherin Lili M. Hugi mit Datum, Stempel und Unterschrift des Kunden sein (inklusive Name, Rechnungsanschrift, Telefonnummer des Unternehmens), andernfalls behält sich die Dolmetscherin Lili M. Hugi vor, den Auftrag zum Dolmetschen oder Übersetzen nicht auszuführen. Der im Kostenvoranschlag genannte Preis ist ein Festpreis, vorbehaltlich dessen, dass der Auftrag vor Ablauf des Gültigkeitsdatums des Kostenvoranschlags eingeht. Wird die Frist nicht eingehalten, kann der Preis durch die Kosten, die durch eine zeitnahe bzw. eilige Organisation der Leistung entstehen, erhöht werden. Jede Änderung an der bestellten Leistung ist Gegenstand einer neuen schriftlichen Vereinbarung. Jeder Antrag auf eine Änderung an der Leistung muss von dem Kunden präzise schriftlich mitgeteilt werden. Jede Änderung des Auftrags, die zu einer Änderung der Leistung führt, bringt automatisch die Ausstellung einer zusätzlichen Rechnung mit sich.

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Artikel 3 – Stornierungsmodalitäten

Jeder Antrag auf Stornierung oder Aufschiebung einer Leistung, die einem unterzeichneten Kostenvoranschlag zugrunde liegt, muss der Dolmetscherin Lili M. Hugi datiert und unterzeichnet Postschreiben oder E-Mail (PDF Format) zugesendet werden.
In diesem Fall hat die Dolmetscherin Lili M. Hugi das Recht, eine Rechnung gemäß den folgenden Bedingungen auszustellen: – Die Aufträge zum Dolmetschen oder Übersetzen, die zwischen 60 und 30 Tagen vor deren Beginn storniert werden, werden in Höhe von 50 % deren Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.
Die Aufträge zum Dolmetschen oder Übersetzen, die zwischen 30 und 15 Tagen vor deren Beginn storniert werden, werden in Höhe von 75 % deren Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.
Die Aufträge zum Dolmetschen oder Übersetzen, die weniger als 15 Tage vor deren Beginn storniert werden, werden in Höhe von 100 % deren Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.

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Artikel 4 – Die Grenzen des Auftrags des Dolmetschers

Der Auftrag des Dolmetschers beinhaltet nicht die schriftliche Übersetzung der Texte und beschränkt sich auf die mündliche Übertragung des Gesprochenen, mit Ausschluss jeder nicht vertraglich vereinbarten Präsenz. Personen, die nicht zum Dolmetscherteam gehören, dürfen nicht als Dolmetscher zur Ergänzung dieses Teams bestellt werden und dürfen auch nicht das Dolmetschermaterial benutzen, ohne dass Dolmetscherin Lili M. Hugi dies vorab genehmigt.

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Artikel 5 – Recht am eigenen Bild

Die Leistung des Dolmetschers beschränkt sich ausschließlich auf die direkte und sofortige Übertragung: Ohne Zustimmung der Agentur Dolmetscherin Lili M. Hugi darf keine Aufzeichnung der Leistung erfolgen.

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Artikel 6 – Dokumentation

Der Kunde verpflichtet sich, jede für die Vorbereitung des Auftrags erforderliche Dokumentation auszuhändigen. Zu dieser Dokumentation liefert der Kunde jede von ihm als wichtig erachtete Information. Wenn eine spezifische Terminologie eingehalten werden soll, verpflichtet sich der Kunde, Glossare, Lexika und/oder Referenztexte bereitzustellen. Er verpflichtet sich ferner dazu, die von der Dolmetscherin Lili M. Hugi gestellten Fragen zu beantworten. Wenn im Laufe des Auftrags zum Dolmetschen oder Übersetzens ein Text gelesen werden soll, muss der Organisator im Voraus den Dolmetschern ein Exemplar dieses Textes zukommen lassen. Wenn Filme vorgeführt werden sollen, wird das im Film Gesprochene nicht übersetzt, außer wenn die Tonspur direkt im Kopfhörer des Dolmetschers ankommt, ihm das Skript im Voraus zur Verfügung gestellt wurde und die Geschwindigkeit des Filmkommentars normal ist. Wenn die Dokumentation nicht innerhalb der im Kostenvoranschlag genannten Frist geliefert wird, stellt Dolmetscherin Lili M. Hugi die Kosten für die Eilpost oder den Eilboten in Rechnung, die nötig wurden, um dem Dolmetscher diese Dokumente zukommen zu lassen. Wenn der Auftrag in einer Frist eingeht, die nicht ausreicht, um die erbetenen Leistungen zu organisieren, oder die gelieferte Dokumentation unzureichend ist, behält es sich die Dolmetscherin Lili M. Hugi vor, den Vertrag nicht anzunehmen und eventuell angefallene Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen.

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Artikel 7 – Material

Die Normen ISO 2603 und 4043 definieren die Eigenschaften der Kabinen und der Ausrüstung für das Simultandolmetschen. Wenn diese Normen nicht eingehalten werden und der Dolmetscher seine Arbeit nicht zufriedenstellend ausführen kann, wird der Dolmetscher von seiner Pflicht enthoben, simultan zu dolmetschen. Beschädigtes oder fehlendes Material wird zum im Kostenvoranschlag genannten Preis in Rechnung gestellt. Konsekutivdolmetschen wird «face to face» vor allen Beteiligten erledigt, wo schriftliche Notizen von der Dolmetscherin gemacht werden können. Die Notizen werden nach dem Auftrag vernichtet.

 

 

Artikel 8 – Preis und Zahlung

Die Preise der Dolmetscherin Lili M. Hugi werden in Euro (oder gegebenenfalls in einer lokalen Währung) ohne Steuern und zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer angegeben; die Zähleinheit für eine Dolmetschleistung ist der Tag.
Bei einer Leistung, deren Gesamtbetrag 5.000 CHF zzgl. MwSt. überschreitet, wird der Kunde gebeten, eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Betrags inkl. MwSt. bei Auftragserteilung zu leisten. Bei Neukunden wird bei einem ersten Auftrag über einen Betrag von über 3.000 CHF inkl. MwSt. eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragspreises erbeten. Dolmetscherin Lili M. Hugi behält es sich in bestimmten Fällen vor, die Zahlung des Gesamtbetrags bei Auftragserteilung zu fordern.
Außer bei anderweitiger Bestimmung verstehen sich die Rechnungen netto ohne Skonto und sind innerhalb von einem (1) Kalendermonat ab Erhalt der Rechnung zu zahlen. Jede bis zum Fälligkeitsdatum nicht bezahlte Rechnung führt von Rechts wegen zur Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von 1,5-mal des gesetzlichen Satzes.
Jede Zahlungsverzögerung oder mangelnde Zahlung führt zu einer sofortigen Fälligkeit in voller Höhe aller vom Kunden geschuldeten Beträge, und dies ohne vorhergehende Mahnung oder anderweitige Formalität. In jedem Fall muss der Kunde für die Kosten aufkommen, die durch die Eintreibung des geschuldeten Betrags entstanden sind. Wenn die ausbleibende Zahlung durch den Kunden eine gütliche oder rechtliche Eintreibung erforderlich macht, verpflichtet sich der Kunde, zusätzlich zu den ursprünglich geschuldeten Beträgen die entstandenen Gerichtskosten und sonstigen Kosten sowie eine Entschädigung in Höhe von 15 % des Gesamtbetrags inkl. MwSt. der Forderung zu zahlen.
Mehrwertsteuer: Die Schweizer Mehrwertsteuer in Höhe von 7.7 % gilt für alle Leistungen, die in der Schweiz an steuerpflichtige Unternehmen verkauft werden. Schweizer Unternehmen oder Institutionen, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, müssen Dolmetscherin Lili M. Hugi einen Beleg über die Mehrwertsteuerbefreiung vorlegen. In Ermangelung eines solchen Belegs wird die Mehrwertsteuer angewendet.

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Artikel 9 – Reklamation

Es werden nur Reklamationen berücksichtigt, die spätestens zehn (10) Kalendertage nach Leistungserbringung per E-Mail, Fax oder Postschreiben mitgeteilt werden. Reklamationen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Jede Reklamation muss begründet und detailliert erklärt werden. Die Haftbarkeit von Dolmetscherin Lili M. Hugi beschränkt sich auf den entsprechenden Rechnungsbetrag.
Ergeben sich Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung einer der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen ist ungeachtet der Vielzahl der Klagenden oder des Antrags auf Gewährleistung allein das Handelsgericht Aix-en-Provence zuständig; weder der vorliegende Artikel noch die anderen genannten Allgemeinen Bedingungen, die anderslautend als das Verbrauchergesetz sind, gelten für den Kunden, der keine Geschäftsperson ist.
Es werden nur schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien berücksichtigt.

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Artikel 10 – Lieferverzögerung

Dolmetscherin Lili M. Hugi kann nicht für Verzögerungen haftbar gemacht werden, die durch Fehlfunktionen von E-Mail oder anderen Übermittlungsformen oder durch höhere Gewalt verursacht werden (z. Bsp. Naturkatastrophen, Beeinträchtigungen auf dem Transportweg, Störungen unseres Netzwerks oder der Server oder andere Störungen unseres Netzes für die Datenübermittlung) oder durch jedes andere Hindernis verursacht werden, das nicht in unsere Haftbarkeit fällt und über das Dolmetscherin Lili M. Hugi keine direkte Kontrolle hat.

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Artikel 11 – Vertraulichkeit

Dolmetscherin Lili M. Hugi verpflichtet sich, die übermittelten Dokumente und die Informationen, die sie im Rahmen eines Auftrags zum Dolmetschen oder Übersetzens erhält, streng vertraulich zu behandeln und stellt sicher, dass die beauftragten Dolmetscher sich gleichermaßen an diese Vertraulichkeitsverpflichtung halten. Die Haftbarkeit von Dolmetscherin Lili M. Hugi im Sinne dieses Artikels kann nicht für einen Datentransfer per Internet geltend gemacht werden. Gegebenenfalls kann zwischen der Dolmetscherin Lili M. Hugi und ihrem Kunden eine detaillierte Vertraulichkeitsklausel unterzeichnet werden.
Die Analysen, Kostenvoranschläge und Geschäftsdokumente, die von Dolmetscherin Lili M. Hugi ausgestellt oder übersendet werden, bleiben Eigentum der Dolmetscherin Lili M. Hugi, sie dürfen nicht durch den Kunden egal unter welchem Vorwand an Dritte weitergegeben werden.

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Artikel 12 – Aufbewahrung von Dokumenten

Die Dolmetscherin Lili M. Hugi verpflichtet sich, die ihr für die Erbringung der Leistung übermittelten Dokumente während einer Zeit von 120 Kalendertagen aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist kann Dolmetscherin Lili M. Hugi nicht für die Nicht-Aufbewahrung der übermittelten Dokumente haftbar gemacht werden.
Die Dolmetscherin Lili M. Hugi lehnt jede Verantwortung im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung der ihr anvertrauten Dokumente ab, die durch höhere Gewalt oder den Verlust während der Übermittlung per Fax, E-Mail, Postschreiben oder über ein anderes Übertragungsmittel entstehen.

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Artikel 13 – Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien vereinbaren, dass in solch einem Fall alle anderen Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam bleiben.

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Artikel 15 – Nebenkosten

Wenn die Kosten nicht ausdrücklich vom Kunden übernommen werden, werden die Kosten für die Fahrt, Unterbringung und Verpflegung im Kostenvoranschlag genannt und in Rechnung gestellt. Die Dolmetscher dürfen keine Einladungen vom Kunden annehmen und die vom Kunden übernommenen Kosten für Fahrt, Unterbringung und Verpflegung dürfen nicht vom Rechnungsbetrag abgezogen werden.

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Artikel 16 – Streitfälle

Ergeben sich Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung einer der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen ist ungeachtet der Vielzahl der Klagenden oder des Antrags auf Gewährleistung allein das Handelsgericht Solothurn zuständig; weder der vorliegende Artikel noch die anderen genannten Allgemeinen Bedingungen, die anderslautend als das Verbrauchergesetz sind, gelten für den Kunden, der keine Geschäftsperson ist.
Es werden nur schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien berücksichtigt. Falls eine Leistung nicht bezahlt wurde, ist jede vollständige oder teilweise Darstellung bzw. Reproduktion der gelieferten Dokumente gesetzeswidrig. Die Dolmetscherin Lili M. Hugi behält sich vor, von einem Kunden, der unbezahltes Material verwendet, die sofortige Bezahlung der Leistung und, soweit anwendbar, die Vergütungen zu verlangen, die sich aus dem Urheberrecht ergeben.

 

1.9.2021

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